du bist an deiner Schule jeden Tag mit vielen anderen Menschen zusammen. Deshalb verhalte dich gegenüber anderen so, wie du selbst behandelt werden möchtest. Keiner soll Angst haben oder sich unwohl fühlen, jeder soll gerne zur TKS kommen. Gewalt mit Worten und Taten, Kränkungen und Beleidigungen, auch „nur zum Spaß“, sind daher an unserer Schule verboten.

Seit 1985 befinden sich die Theodor-Körner-Schule, die Hugo-Schultz-Realschule und die Heinrich-Kämpchen-Schule und seit 2012 die Sekundarschule in einem nachbarschaftlichen Verhältnis im Schulzentrum Südwest. Jede Nachbarschaft ist nur so gut wie die Menschen, die diese Nachbarschaft gestalten. Deshalb achte immer darauf, dass du die Rechte der Nachbarschulen respektierst.

Damit all das gelingt, gelten für unsere Schulgemeinschaft folgende Regeln:

1. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück

1.1 Erscheine morgens rechtzeitig zum Unterricht. Du kannst das Schulgelände ab 7.25 Uhr betreten. Der Aufenthalt ist vor dem Unterricht nur auf dem Schulhof erlaubt. Das Schulgebäude ist ab 7.50 Uhr nach dem ersten Klingeln zugänglich. Beginnt für dich der Unterricht einmal später, warte auf dem Schulhof, verhalte dich ruhig und störe nicht den Unterricht.

1.2 Wenn du mit dem Fahrrad oder dem Motorrad zur Schule kommst, nimm auf der Zufahrt zum Parkplatz Rücksicht auf Fußgänger und fahre im Schritttempo. Ansonsten ist das Fahren mit Fahrrädern oder motorisierten Fahrzeugen auf dem Schulgelände untersagt. Ausnahmeregelungen können nur von der Schulleitung, vom Schulträger oder vom Hausmeister getroffen werden. Die Lehrerparkplätze sind ausschließlich den Lehrerinnen und Lehrern vorbehalten.

1.3 Wegen der erhöhten Verletzungsgefahr ist das Fahren mit Fahrzeugen und Sportgeräten wie Skateboard, Kickboard, Waveboard, Miniroller und Inlinern auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

1.4 Auf dem Schulgrundstück und für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks gilt ein Rauch- und Alkoholverbot. Für Schulveranstaltungen auf dem Schulgelände, die außerhalb der Unterrichtszeit (z.B. Abiturfeier) liegen, und für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks (z. B. Studienfahrten der Oberstufe) können Ausnahmeregelungen für das Alkoholverbot gemäß den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes getroffen werden. Branntweinhaltige Getränke und Drogen aller Art sind natürlich strengstens verboten.
Die volljährigen Oberstufenschülerinnen und -schüler werden gebeten, auch nicht vor dem Schulgrundstück zu rauchen. Ihr gefährdet eure eigene Gesundheit, verschmutzt die umliegenden Straßen und seid ein schlechtes Vorbild für die jüngeren Schülerinnen und Schüler.

1.5 Gefährliche Gegenstände wie z.B. Waffen, Sprühdosen, Reizgas, Feuerwerkskörper, Laserpointer dürfen weder zur Schule mitgebracht noch weitergegeben oder benutzt werden.

1.6 Schule ist ein Ort der Kommunikation untereinander und der konzentrierten Unterrichtsarbeit. Deshalb halten alle Schülerinnen und Schüler elektronische Geräte (z. B. Handy, MP3-Player, Smartphones, Tablet-Computer) auf dem Schulgrundstück ausgeschaltet. Falls du dennoch ein solches Gerät mit zur Schule bringst, dann ist es von dir in einer Tasche aufzubewahren. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen auf dem Schulgrundstück außerhalb der Unterrichtszeit und bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks. Ausnahmen regelt die zuständige Lehrkraft im Auftrag der Schulleitung.Schülerinnen und Schülern der Oberstufe wird erlaubt, elektro¬nische Medien während der Pausen oder in Freistunden ausschließlich in den Räumen des Körner-Cafés einzuschalten und zu benutzen, nach der 6. Stunde auch im Aufenthaltsraum der Oberstufe.

1.7 Wirf nicht mit Gegenständen, wirf auch keinen Abfall auf den Boden und verschütte keine Flüssigkeiten. Wenn dir einmal dein Pausenbrot, ein Stück Obst u.Ä. auf den Boden fällt, hebe es auf und entsorge es in einem Mülleimer. Du bist für die Sauberkeit der Flure, der Treppenhäuser, der Klassenräume und des Schulhofes verantwortlich und kannst zu Reinigungsarbeiten herangezogen werden.

1.8 Innerhalb des Gebäudes sind Ballspiele, Toben und Rennen nicht erlaubt.

1.9 Bemale und beschädige keine Wände, Tische, Stühle und andere Gegenstände in der Schule. Auch das Anbringen von Aufklebern ist untersagt.

1.10 Bei mutwilligen Beschädigungen müssen Reparaturen oder notwendige Neuanschaffungen von den Erziehungsberechtigten bezahlt werden.

1.11 Verlasse das Schulgebäude sofort nach Beendigung des Unterrichts.

1.12 Bei einer Alarmierung im Gefahrenfall (z. B. Feueralarm) musst du den Anweisungen der Lehrkräfte genau folgen.

2. Verhalten während der Unterrichtszeit

2.1 Du bist zum regelmäßigen und pünktlichen Schulbesuch und zur Mitarbeit im Unterricht verpflichtet. Die gestellten Aufgaben müssen ausgeführt und die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereitgestellt werden.

2.2 Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler, die zu spät zum Unterricht erscheinen, müssen sich zunächst im Sekretariat melden.

2.3 Du bist für deinen Arbeitsplatz und deinen Klassenraum verantwortlich. Du sorgst gemeinsam mit dem Lehrer oder der Lehrerin dafür, dass nach jeder Unterrichtsstunde der Raum aufgeräumt, angemessen gelüftet und nach Unterrichtsschluss aufgestuhlt wird.

2.4 Essen und trinken darfst du ohne besondere Erlaubnis einer Lehrkraft nur außerhalb des Unterrichts. Für den Sportunterricht gelten Sonderregelungen, welche dir die Sportlehrerinnen und Sportlehrer erklären. Kaugummikauen ist im gesamten Schulgebäude und in den Sporthallen nicht erlaubt.

2.5 Wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrperson im Klassenraum eingetroffen ist, benachrichtigt der/die Klassensprecher/in das Sekretariat.

2.6 Wenn der Unterricht vertreten wird, so nutze die Zeit, um bei der Vertretungskraft Neues zu lernen oder mithilfe der Selbstlernmaterialien aus dem Klassenschrank eigenständig zu üben. Auch wenn keine Aufsichtsperson direkt im Klassenraum ist, darfst du nicht herumlaufen und deine Mitschüler/innen bei der Arbeit stören. Bedenke, auch der Vertretungsunterricht ist normale Unterrichtszeit.

2.7 Fällt der Oberstufenunterricht bei der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer einmal aus, so arbeite entweder in deinem Kursraum, im Selbstlernzentrum oder in einem bereitgestellten Arbeitsraum oder im Arbeitsraum S 506 selbstständig mit den Unterrichtsmaterialien oder mit den von den Fachlehrern/innen gestellten Aufgaben weiter. Hier bietet sich dir auch die Gelegenheit zur Wiederholung und zur Vertiefung von Unterrichtsinhalten, um deine Klausuren und die Abiturprüfungen gut vorzubereiten.

2.8 Behandele die von der Schule geliehenen Bücher besonders sorgfältig. Denke daran, dass mit deinen Büchern auch noch andere Schülerinnen und Schüler nach dir arbeiten wollen. Für zerstörte oder beschädigte Schulbücher musst du Ersatz beschaffen.

2.9 Ohne Erlaubnis darfst du während der Unterrichtszeit das Schulgelände nicht verlassen. Entfernst du dich trotzdem, verlierst du den Unfallschutz.

2.10 Beim Sportunterricht sind alle Wertgegenstände mit in die Sporthalle zu nehmen. Der Sportlehrer/die Sportlehrerin stellt dir einen Kasten bereit, in dem du deine Wertsachen aufbewahrst. Wertgegenstände in der Umkleidekabine sind nicht versichert. Für den Sportunterricht musst du zusätzlich die gültige Hallenordnung beachten. Die Sportlehrerinnen und Sportlehrer werden diese Regeln mit dir besprechen.

2.11 Die 5-minütigen Unterbrechungen zwischen zwei Unterrichtsstunden sind Wechselzeiten und keine Pausen. In dieser Zeit hast du die Gelegenheit, neue Räume für die nächste Stunde aufzusuchen oder dich im Klassenraum auf die nächste Stunde vorzubereiten, so dass deine Arbeitsmaterialien zu Beginn rechtzeitig und vollständig auf deinem Arbeitstisch liegen.

2.12 Bei Klausuren, Klassenarbeiten und allen anderen Formen der schriftlichen oder mündlichen Leistungsüberprüfung ist die Benutzung elektronischer Kommunikationsmittel oder Geräte zur Speicherung bzw. Übermittlung von Daten (Mobiltelefone, Smartphones, Pocket-PC, MP3-Player, Tablet-Computer, Smartwatches u. Ä.) im Prüfungsraum nicht gestattet. Eine Nutzung solcher elektronischer Kommunikationsmittel oder Geräte zur Speicherung von Daten wird in jedem Fall als Täuschungsversuch gewertet. Kopf- oder Ohrhörer dürfen während der Prüfung nur benutzt werden, wenn es aus fachlichen (Musik) oder medizinischen Gründen veranlasst ist. Das Mitführen elektronischer Kommunikationsmittel oder Geräte zur Speicherung bzw. Übermittlung von Daten (Mobiltelefone, Smartphones, Pocket-PC, MP3-Player, Tablet-Computer, Smartwatches u.Ä.) auch im ausgeschalteten Zustand kann bei Klausuren, Klassenarbeiten und allen anderen Formen der schriftlichen oder mündlichen Leistungsüberprüfung als Täuschungsversuch gewertet werden. Daher solltest du solche Geräte an Prüfungstagen grundsätzlich zuhause lassen.
Sollten Schülerinnen und Schüler der Oberstufe am Prüfungstag entgegen der obigen Empfehlung Geräte mit sich führen, so sind diese namentlich eindeutig zu kennzeichnen und vor der Klausur auf dem Tisch der aufsichtführenden Lehrkraft ausgeschaltet zu deponieren. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 müssen mitgebrachte Geräte ausgeschaltet in der Arbeitstasche lagern.
Vor Beginn der Prüfungsarbeit sind das für die Bearbeitung erforderliche Arbeitsmaterial sowie bei längeren Arbeiten die Verpflegung auf dem Arbeitstisch bereitzustellen.

3. Verhalten in den Pausen

3.1 Das Sekretariat ist nur in den großen Pausen (09.30-09.45 Uhr, 11.20-11.35 Uhr) oder in Notfällen für dich geöffnet.

3.2 Der Aufenthalt im Lehrertrakt ist nur in ganz besonderen Fällen erlaubt. Das Betreten der Lehrerzimmer ist verboten.

3.3 Zu Beginn der Pause gehst du auf den Schulhof. Oberstufenschüler/innen dürfen sich in der Pause kurz am Schwarzen Brett informieren. Auch der „Affenkäfig“ und die Sitzgruppe am Heckenlabyrinth gehören zur Pausenfläche, nicht aber der Tartanplatz.    Benutze in der Pause die Außentoiletten neben der Aula. Die Toiletten im Neubau sind immer verschlossen. Bei Bedarf gibt dir deine Lehrerin oder dein Lehrer den Schlüssel.

3.4 Nach der 6. Stunde haben alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I eine einstündige Mittagspause von 13.10 – 14.10 Uhr. Schülerinnen und Schülern der Klassen 7–9 kann auf schriftlichen Antrag der Eltern gestattet werden, das Schulgrundstück in der Mittagspause zu verlassen. Alle Schülerinnen und Schüler können ab 13.20 Uhr in der Mensa ein vorbestelltes Mittagessen einnehmen oder halten sich in extra genannten Räumen (Hausaufgabenhilfe, sportliche und kreative Angebote, Ruhemöglichkeiten) oder auch im Freien auf dem Schulhof auf, wenn sie nicht nach Hause gehen. Bitte beachtet, dass die gesetzliche Unfallversicherung auch in der Mittagspause nur für den direkten Weg nach Hause und zurück zur Schule gilt und die Aufsichtspflicht außerhalb des Schulgeländes entfällt.

3.5 Oberstufenschülerinnen und -schüler haben nach der 6. Stunde nur eine 15-minütige Pause. Das Körner-Café steht ebenso wie das Selbstlernzentrum und der bereitgestellte Arbeitsraum nur Schülerinnen und Schülern der Oberstufe zur Verfügung. Wenn du noch nicht in der Oberstufe bist, kannst du dir eine Pausenverpflegung an der Theke im Haupteingangsbereich kaufen. Denke daran, dass die Mütter des Körner-Cafés dir ehrenamtlich diesen Service bieten und dass auch andere in der Pause etwas kaufen wollen. Verhalte dich deshalb beim Anstehen und Kaufen allen gegenüber rücksichtsvoll und freundlich. Sollte das Körner-Café nach der 6. Stunde geöffnet sein, so kann die Leitung des Cafés Sonderregelungen treffen.
Wenn du in der Oberstufe bist, kannst du auf Antrag – bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern auf Antrag der Eltern – das Schulgrundstück in der Mittagspause und in Freistunden verlassen. Bedenke, dass außerhalb des Schulgrundstücks die Aufsichtspflicht und der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für dich entfallen.
3.6 Wenn du Unterricht in den Fachräumen des Neubaus hast, dann benutze den Weg über unseren Schulhof und gehe außen an den Gebäuden des Schulzentrums vorbei. Dein Weg darf nicht durch die Flure der beiden anderen Schulen führen, auch nicht am „Affenkäfig“ vorbei. Das gilt auch, wenn dein Klassenraum im Neubau liegt.

3.7 Wenn du die 5. oder 6. Klasse besuchst, kannst du dir mit deinem Schülerausweis Spiel- und Sportgeräte für das Pausenspiel ausleihen. Bitte gehe sorgsam mit den Geräten um.

3.8 Regenpausen werden durch ein dreimaliges Klingeln angezeigt. Du darfst dich dann auch im Schulgebäude außerhalb der Klassenräume aufhalten.

3.9 Schneeballwerfen, Rutschen und Schlindern auf Eisbahnen sowie das Spritzen mit Wasserpistolen sind gefährlich und deshalb verboten. Wegen der Gefährdung anderer Personen auf dem Schulhof darfst du nur im „Affenkäfig“ mit Lederbällen Fußball spielen.

4. Wohin bei Problemen?

4.1 Wenn du wegen eines Unfalls in der Schule oder auf dem Schulweg zum Arzt gehst, musst du einen Unfallbogen im Sekretariat abholen und ihn dort umgehend ausgefüllt wieder abgeben.

4.2 Solltest du während der Unterrichtszeit krank werden, melde dich bei deiner Lehrerin oder deinem Lehrer ab. Trage dich im Sekretariat in eine Liste ein, nimm den E-Schein mit nach Hause und bringe diesen von den Eltern unterschrieben zurück.

4.3 Wenn du in eine bedrohliche oder gefährliche Situation gerätst, in der du Hilfe brauchst, wende dich sofort an einen Lehrer oder eine Lehrerin deines Vertrauens oder an die Schulleitung. Jederzeit wird dir auch unser pädagogisches und psychologisches Beratungsteam in Raum 207 weiterhelfen.

4.4 Bei Unfällen leisten der nächste Lehrer, die nächste Lehrerin oder die zu benachrichtigenden Schulsanitäter Erste Hilfe.

4.5 Ein Not- oder Brandfall ist sofort zu melden. Bei Alarm begebt ihr euch klassenweise mit eurem Lehrer/eurer Lehrerin auf dem vorgeschriebenen Weg auf den Schulhof.

5. Hast du noch Fragen?

5.1
Bei Verstößen gegen die Schulordnung musst du damit rechnen, dich dafür verantworten zu müssen. Je nach Schwere eines Verstoßes werden angemessene Maßnahmen nach dem Schulgesetz angeordnet.

5.2 Alle Lehrerinnen und Lehrer der Schulen im Schulzentrum, die Sekretärinnen und der Hausmeister können dich, falls es einmal notwendig wird, ermahnen. Du musst ihre Anweisungen befolgen. Bedenke, dass die Schulleitungen der drei Schulen im Schulzentrum eng zusammenarbeiten und somit schnell über alle Vorkommnisse sprechen.

5.3 Frage nach, wenn dir etwas unklar ist. Wende dich zuerst an die Klassenleitung, in der Oberstufe an die zuständige Stufenleitung.

6. In-Kraft-Treten

6.1 Diese Schulordnung tritt am 01.12.2015 in Kraft.